KoMa 82/AK Novellierung Hochschulgesetz NRW: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Vorlage:Arbeitskreis Session |AK=AK Novellierung Hochschulgesetz NRW |AKS_Typ=Reso |Initiator=Adrianac |Leitung=Adrian (RWTH) |AKS_Kurzbeschreibung=Es wurde…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
|AK=AK Novellierung Hochschulgesetz NRW | |AK=AK Novellierung Hochschulgesetz NRW | ||
|AKS_Typ=Reso | |AKS_Typ=Reso | ||
|Initiator= | |Initiator=Adrian (RWTH) | ||
|Leitung=Adrian (RWTH) | |Leitung=Adrian (RWTH) | ||
|AKS_Kurzbeschreibung=Es wurde letztes Jahr eine neue Landesregierung in NRW gewählt und weil natürlich alles schlecht war was die alte Regierung gemacht hat, steht nun mal wieder eine Änderung des Hochschulgesetz an. Die TLDR Version der Änderung ist: | |AKS_Kurzbeschreibung=Es wurde letztes Jahr eine neue Landesregierung in NRW gewählt und weil natürlich alles schlecht war was die alte Regierung gemacht hat, steht nun mal wieder eine Änderung des Hochschulgesetz an. Die TLDR Version der Änderung ist: | ||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
Die TLDR Version des Ministeriums: [https://www.mkw.nrw/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Eckpunkte_HG.pdf] | Die TLDR Version des Ministeriums: [https://www.mkw.nrw/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Eckpunkte_HG.pdf] | ||
Referentenentwurf: [[Datei:Referentenentwurf-Hochschulgesetz-1.pdf]] | Referentenentwurf: [[Datei:Referentenentwurf-Hochschulgesetz-1.pdf]] | ||
}} | }} |
Version vom 15. Mai 2018, 18:07 Uhr
AK Novellierung Hochschulgesetz NRW | |
---|---|
82. KoMa in Berlin | |
Globaler AK: | AK Novellierung Hochschulgesetz NRW |
Typ: | Reso |
Track: | |
Vorgeschlagen von: | Adrian (RWTH) |
Leitung: | Adrian (RWTH) |
Es wurde letztes Jahr eine neue Landesregierung in NRW gewählt und weil natürlich alles schlecht war was die alte Regierung gemacht hat, steht nun mal wieder eine Änderung des Hochschulgesetz an. Die TLDR Version der Änderung ist:
- Verpflichtung der Hochschulen eine Zivilklausel einzuführen wird gestrichen
- Man darf auch ohne Beiteilung der BLB aus Landesmitteln bauen
- Gruppenparität im Senat soll nicht mehr Regelmodell sein, nur noch optional
- Anwesenheitspflichten sind wieder allgemein erlaubt
- Studienbeiräte muss es nicht mehr geben
- Es soll möglich sein verpflichtende Studienverlaufsvereinbarungen mit den Studierenden abzuschließen
- Online Gremien Wahlen sollen ermöglicht werden
- Promotion von FH-Absolventen soll vereinfacht werden
- Der Vertreter für Studentische Hilfskräfte ist ein "Fremdkörper" und soll daher abgeschafft werden
Die TLDR Version des Ministeriums: [1]
Referentenentwurf: Datei:Referentenentwurf-Hochschulgesetz-1.pdf