KoMa 78/AK Pool

Aus KoMapedia
< KoMa 78
Version vom 6. November 2018, 22:34 Uhr von AlbertPiek (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)










AK Pool
78. KoMa in Heidelberg
Globaler AK: AK Akkreditierungspool
Typ: Input, Vortrag
Track:
Vorgeschlagen von: Toni
Leitung: Antonia Vitt

Vorstellung des Akkreditierungswesen und des studentischen Akkreditierungspool.


Ergebnis

Der AK Pool hat Interessierte über das deutsche Akkreditierungssystem, inklusive seiner Aufteilung in den bundesweiten Akkreditierungsrat, die diversen Akkreditierungsagenturen sowie über den studentischen Akkreditierungspool informiert. So wurde vorgestellt, wie ein typisches (Programm -) Akkreditierungsverfahren in Deutschland abläuft und welche Aufgabe Studierende in so einem Verfahren besitzen. Dazu wurden einige formale Anforderungen für Studienprogramme als auch mehrere Problemindikatoren genannt, die bei der Begutachtung hilfreich sein können. Nicht zuletzt wurde kurz über den studentischen Akkreditierungspool geredet. Dieser Pool repräsentiert die Studierenden auf allen Ebenen des Akkreditierungswesens und wird von verschiedenen studentischen Organisationen wie auch der KoMa getragen. Die pooltragenden Organisationen können Mitglieder entsenden, die dann dem Pool als Studentische Gutachter für Akkreditierungsverfahren zur Verfügung stehen. Auf regelmäßig stattfindenden Poolvernetzungstreffen (PVT) treffen sich Entsandte aller Organisationen um über aktuelle Geschehnisse im Akkreditierungswesen zu diskutieren und um über strukturelle Fragen bezüglich des Pools Entscheidungen zu treffen. Auf dem letzten PVT in Hagen gab es einen Antrag, den Österreichischen und Schweizerischen Pool ebenfalls als pooltragende Organisationen aufzunehmen. Dieser Antrag wurde auf dem PVT zugestimmt, somit gibt es, falls sich die jeweiligen Organisationen ebenfalls dafür aussprechen, zwei weitere Pooltragende Organisationen. Ein weiterer Bericht war der Beschluss des Verfassungsgerichtes: „Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen“

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-015.htm

Des Weiteren haben einige Teilnehmer des AKs ihr Interesse bekundet in den Pool entsandt zu werden. Im Abschlussplenum soll der Antrag gestellt werden sie mit der Auflage ein Seminar zur Programmakkreditierung in den Pool zu entsenden.