Entsendung in Gremien: Unterschied zwischen den Versionen

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Staus: Entwurf, noch nicht vom Plenum bestätigt
Staus: Entwurf, noch nicht vom Plenum bestätigt


Die KoMa kann Studis in verschiedene Gremien entsenden. Jegliche Entsendung besteht nur bis zum Beginn der nächsten KoMa; eine Ausnahme stellt der studentische Akkreditierungspool dar, wo die in den Poolrichtlinien festgelegte Frist gilt.
Die KoMa kann Studis in verschiedene Gremien entsenden. Jegliche Entsendung besteht nur bis zum Beginn der nächsten KoMa; eine Ausnahme stellt die ordentliche Entsendung in den studentischen Akkreditierungspool dar, wo die in den Poolrichtlinien festgelegte Frist gilt.


Üblicherweise finden diese Entsendungen im Plenum statt. Dort wird zunächst das Gremium und potentielle Kandidat*innen für die Entsendung vorgestellt und Raum für Rückfragen gegeben. Die Entsendung findet im Konsensprinzip statt.
Üblicherweise finden diese Entsendungen im Plenum statt. Dort wird zunächst das Gremium und potentielle Kandidat*innen für die Entsendung vorgestellt und Raum für Rückfragen gegeben. Die Entsendung findet im Konsensprinzip statt.

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2026, 17:26 Uhr

Staus: Entwurf, noch nicht vom Plenum bestätigt

Die KoMa kann Studis in verschiedene Gremien entsenden. Jegliche Entsendung besteht nur bis zum Beginn der nächsten KoMa; eine Ausnahme stellt die ordentliche Entsendung in den studentischen Akkreditierungspool dar, wo die in den Poolrichtlinien festgelegte Frist gilt.

Üblicherweise finden diese Entsendungen im Plenum statt. Dort wird zunächst das Gremium und potentielle Kandidat*innen für die Entsendung vorgestellt und Raum für Rückfragen gegeben. Die Entsendung findet im Konsensprinzip statt.

Außerordentliche Entsendung in ein Gremium oder zu einem Treffen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und sofern die nächste KoMa erst in mehr als 60 Tagen stattfindet. Für ein solches Entsendungsverfahren wendet sich der*die Bewerber*in an das KoMa-Büro, welches das Entsendungsgesuch in ein Konsensverfahren entsprechend Konsens zwischen KoMata weitergibt. Dabei sind mindestens die folgenden Informationen anzugeben:

  • Name der Person
  • Studiengang und Hochschule
  • bisheriges hochschulpolitisches Engagement
  • Grund der Eignung für das Gremium