KoMa 92/AK QVM NRW: Unterschied zwischen den Versionen
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|Leitung=[https://www.fsmpi.rwth-aachen.de/ thomas (RWTH Aachen)] | |Leitung=[https://www.fsmpi.rwth-aachen.de/ thomas (RWTH Aachen)] | ||
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|Beschreibung= | |Beschreibung=Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat (schon vor einer Weile) entschieden, dass Qualitätsverbesserungsmittel (Studienbeitragsersatzmittel) zu ⅔ für „hauptamtliches Lehrpersonal“ ausgegeben werden muss. Studentische Hilfskräfte sind das per Definition nicht – aber in der Informatik (und soweit ich weiß auch Mathematik) werden die QVM oft primär für Tutor*innen eingesetzt. | ||
Ähnlich zum WissZeitVG ist diese Regelung vielleicht gut gemeint, aber ein kompletter Schuss in den Ofen. Wir wollen die NRW-Landesregierung mal freundlich fragen, ob ihnen eigentlich vollends der Helm brennt. | |||
Eventuell in anderen Bundesländern ähnlich, weiß ich nicht. | |||
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Version vom 18. Juni 2025, 17:45 Uhr
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| Ein Vorkommen von „“ in der Abfrage wurde nicht durch ein entsprechendes „“ abgeschlossen. | |
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| Track: | Ein Vorkommen von „“ in der Abfrage wurde nicht durch ein entsprechendes „“ abgeschlossen. |
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Resolutionen
