Konsens zwischen KoMata: Unterschied zwischen den Versionen

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Alex (Diskussion | Beiträge)
Auf Wunsch des {Z,E}-Plenums: 15 Tage
OnlyJak0b (Diskussion | Beiträge)
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Status: Entwurf, noch nicht vom Plenum bestätigt
Status: Entwurf, noch nicht vom Plenum bestätigt


Zwischen KoMata kann Konsens nur über eine Mail an aktive@die-koma.org abgefragt werden. Nach dem Eintreffen der Mail bei der Mailingliste beginnt ein Zeitraum von 15 Tagen, in dem der Antrag diskutiert oder ihm per Veto widersprochen werden kann. Der Zeitraum wird durch Verlangen in Form von Antwort an die Mailingliste um eine Woche verlängert. Eine weitere solche Verlängerung ist frühestens drei Tage vor Ablauf der bisherigen Frist zulässig; der Gesamtzeitraum darf 28 Tage nicht überschreiten. Eine aktive Zustimmung ist explizit erwünscht, aber nicht zwingend notwendig.
Zwischen KoMata kann Konsens nur über eine Mail an aktive@die-koma.org abgefragt werden. Nach dem Eintreffen der Mail bei der Mailingliste beginnt ein Zeitraum von 15 Tagen, in dem der Antrag diskutiert oder ihm per Veto widersprochen werden kann. Der Zeitraum wird durch Verlangen in Form von Antwort an die Mailingliste um eine Woche verlängert. Eine weitere solche Verlängerung ist frühestens drei Tage vor Ablauf der bisherigen Frist zulässig; der Gesamtzeitraum darf 29 Tage nicht überschreiten. Eine aktive Zustimmung ist explizit erwünscht, aber nicht zwingend notwendig.
Wenn innerhalb des Zeitraums kein Veto eingeht, gilt der Antrag als angenommen.   
Wenn innerhalb des Zeitraums kein Veto eingeht, gilt der Antrag als angenommen.   
[[Datei:Konsens zwischen KoMata meme.jpg|mini]]
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Version vom 31. Oktober 2026, 22:38 Uhr

Status: Entwurf, noch nicht vom Plenum bestätigt

Zwischen KoMata kann Konsens nur über eine Mail an aktive@die-koma.org abgefragt werden. Nach dem Eintreffen der Mail bei der Mailingliste beginnt ein Zeitraum von 15 Tagen, in dem der Antrag diskutiert oder ihm per Veto widersprochen werden kann. Der Zeitraum wird durch Verlangen in Form von Antwort an die Mailingliste um eine Woche verlängert. Eine weitere solche Verlängerung ist frühestens drei Tage vor Ablauf der bisherigen Frist zulässig; der Gesamtzeitraum darf 29 Tage nicht überschreiten. Eine aktive Zustimmung ist explizit erwünscht, aber nicht zwingend notwendig. Wenn innerhalb des Zeitraums kein Veto eingeht, gilt der Antrag als angenommen.